Sprechfunk

Um eine Funkstation bedienen zu dürfen wurde schon 1927 festgelegt, dass nur Personen mit entsprechender Ausbildung eine Funkstation (Bordfunk) in Betrieb nehmen dürfen.

In Österreich muss dazu die Funkprüfung bei der Fernmeldebehörde (Fernmeldebüro) abgelegt werden. Dieses Funkzeugnis ist Voraussetzung um im Flugzeug das Funkgerät bedienen zu dürfen.

Lizenzvarianten

Es gibt folgende Funkzeugnisse in Österreich:

  • BFZ (Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst; nur deutsch, nur Sichtflug innerhalb deutschsprachigen Raumes)
  • EFZ (Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst; deutsch und englisch, nur Sichtflug)
  • AFZ (Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst; deutsch und englisch, weltweit, Sicht- und Instrumentenflug)

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